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Die Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder - Teil 2, während dem Jahr


Damit Ihr Treuhänder Ihre Buchhaltung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben führen kann, sollten Sie sich mit ihm / ihr auf eine wiederkehrende Übermittlung von aktuellen Belegen verständigen. Regelmässigkeit erleichtert die Zusammenarbeit und fördert die Transparenz.


Wichtige Termine:

- Lohnläufe

- Quartalsabrechnungen Mehrwertsteuer

- Monats- und Quartalsabschlüsse (gemäss Ihren Vorgaben)

- Jahresabschluss (gemäss Ihrem Geschäftsjahr)


Folgende Dokumente sind relevant (nicht abschliessend):

- Monatliche Bankauszüge aller Firmenkonten mit allen Details und sämtlichen Einzeltransaktionen (keine Sammeltransaktionen) – sofern Ihr Treuhänder keinen Bankzugriff hat

- Sämtliche Rechnungen an Ihre Kunden (Debitoren), sofern die Rechnungen nicht durch den Treuhänder erstellt werden

- Sämtliche Rechnungen an Ihre Firma (Kreditoren)

- Belege zu Barkäufen oder Barverkäufen (oder Kassabuch mit Belegen)

- Monatliche Kredit- und Debitkarten Abrechnungen

- Monatliche Transaktionsjournale von Zahlungsdienstleistern

- Mitteilungen / Briefverkehr mit Mwst- und Steueramt


Insbesondere Belege, die Spesen und Barauslagen betreffen, sollten Sie vor der Übermittlung an ihren Treuhänder mit einer kurzen Notiz versehen – Essen mit Kunde, Kundengeschenk, etc. Das hilft bei der Verbuchung und Sie vermeiden zeitraubende Rückfragen.


Folgende «Spezialfälle» benötigen besondere Aufmerksamkeit:

- Belege über 300.- die nicht auf Ihr Unternehmen ausgestellt sind

- die Höhe der Gutschrift stimmt nicht mit der Kundenrechnung überein (Bank oder Postkonto)

- die Höhe der Belastung stimmt nicht mit der Lieferantenrechnung überein (Bank oder Postkonto)

- für einen geschäftlichen Einkauf private finanzielle Mittel eingesetzt wurden (z.B private Kredit oder Debitkarte)

- kein offensichtlicher geschäftlicher Zusammenhang besteht (z.B private Belastung auf Geschäftskonten)


Bleiben Sie interessiert – der nächste Teil «Die Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder – Teil 3, die Lohnbuchhaltung» folgt in Kürze.

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