Mediation.
Unternehmensberatung & Begleitung von Prozessen zur Konfliktregelung und Konfliktbewältigung
Mediation ist eine effiziente Möglichkeit der Konfliktbeilegung unter Berücksichtigung der Interessen aller Parteien. Die transparente Vorgehensweise stellt dabei die Grundlage eines jeden Konfliktlösungsprozesses dar. In der Mediation behalten die Konfliktparteien die Lösungsfindung selbst in der Hand , ich führe Sie durch den Prozess. Damit eröffnen sich bei Interessenkonflikten im wirtschaftlichen aber auch persönlichem Kontext Möglichkeiten für nachhaltige Lösungen. Mediation ist eine selbstbestimmte und verbindliche Alternative zu Gerichtsverfahren.
Sie sparen Kosten und Zeit durch die Vermeidung von langwierigen, komplexen und teuren Gerichtsverfahren
Verhaltenskodex
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Fortbildung: Ich bin bestrebt mich kontinuierlich fortzubilden und verpflichtet mich, den Parteien auf ihren Antrag Informationen zum Hintergrund der Weiterbildung und meinen Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.
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Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: In meinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber, verpflichte ich mich stets unparteiisch zu sein und im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.
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Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung: Bevor der Mediationsprozess beginnt, wird Mediationsvereinbarung ausgearbeitet, mit der Möglichkeit für die Parteien, sich jederzeit aus der Mediation zurückzuziehen. Im Rahmen meiner Kompetenz kann ich die Parteien auf Antrag informieren, wie sie die Abschlussvereinbarung formulieren können und unter welchen Voraussetzungen sie vollstreckbar ist. Ich informiere die Parteien vollständig über die Kostenregelung, die Mediation beginnt erst, nachdem die Parteien die Grundsätze der Vergütung des Mediators annehmen.
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Vertraulichkeit: Hierzu ist festgelegt: Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und hält die Tatsache geheim, dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat, es sei denn, er ist gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen. Informationen, die eine der Parteien dem Mediator im Vertrauen mitgeteilt hat, dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.
Das Schweizer Recht
In der Schweiz ist die Mediation in Art. 213 – 218 der schweizerischen ZPO seit 1.1.2011 erstmalig einheitlich geregelt. Sie ist als strukturierte Form der Konfliktlösung rechtlich anerkannt. Gemäß Artikel 213-218 ZPO, Schweiz, ist Organisation und Durchführung der Mediation Sache der Parteien (Art. 215). Sie ist von Gerichten und Schlichtungsbehörden unabhängig und vertraulich (Art. 216). Mediationsvereinbarungen haben - nach entsprechender Beantragung und Genehmigung - die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 217). Bis zum Inkrafttreten der ZPO gab es 26 kantonal verschiedene Zivilprozessordnungen in der Schweiz. Diese hatten sich historisch individuell entwickelt. National arbeiten Mediator*innen in der Schweiz in Organisationen, die die Mediation auf nationaler Ebene fördern, zum Beispiel der SDM-FSM, die Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation und andere Institutionen